Änderung der Annahmebedingungen an der Steinbruchverfüllung Büschhof in Nümbrecht

15.03.2023

Wir  informieren, dass die Erdverfüllung am Steinbruch Nümbrecht Büschhof die Kleinmengenregelung für die Annahme von Erdaushub auf  80 cbm pro Bauvorhaben festlegt.

Die Reduzierung beginnt für neue Bauvorhaben ab dem 01.04.2023

Bitte reichen Sie vor beabsichtigter Lieferung > 80 cbm pro Bauvorhaben eine Analyse bei uns ein. Erst nach entsprechender Freigabe durch die BEB darf die Anlieferung erfolgen.   Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir im Rahmen der Überwachungspflichten für den Einbau von genehmigungskonformen Bodenmaterialien diese Eingrenzung vornehmen müssen.

Bei der Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass wir bei Überschreitung von Grenzwerten im Rahmen der Kontrollanalysen die für die externe Entsorgung anfallenden Kosten an den Auftraggeber weitergeben werden.   Wir bitten dies bei Ihnen Planungen zu berücksichtigen und stehen für Fragen unter den  angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Ansprech­partnerin
Elke Biskupek
0214 86687-15
Bergische Erddeponiebetriebe GmbH
Ein Unternehmen der RELOGA-Gruppe